Einerlei: Kunstmarkt reagiert empört

Die Reaktionen der Kunstvermarkter auf die Aufforderung der EU-Kommission, den reduzierten Umsatzsteuersatz für Kunst- und Sammlerwerke abzuschaffen, sind natürlich höchst empörter Natur, so wie es sich für Lobby-Arbeit nun einmal gehört. Ich habe bereits vor ein paar Tage meine Meinung zur Abschaffung des reduzierten Steuersatzes kund getan. Das Magazin artnet hat sechs Protagonisten der Kunstszene – fünf vom Kunsthandel, einer von einem Künstlerverband – zu diesem Thema befragt. Ich möchte mich im Folgenden mit diesen Stellungnahmen auseinandersetzen:

Der Vorsitzende des BVGD, der Bundesverband Deutscher Gewichtheber e.V., nein, natürlich ist es der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e. V., Klaus Gerrit Friese, hätte sich kaum allgemeiner mit nichtssagenden Plattitüden äußern können: „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist eine der Grundlagen unserer Arbeit als Galeristen, als Kulturvermittler. Er gehört zur Bildenden Kunst so selbstverständlich wie zu Büchern und zur Musik. Die Umsetzung dieser Forderung engstirnigster europäischer Bürokraten wäre eine substantielle Bedrohung der Vermittlungsarbeit von Galerien, eine Katastrophe für den deutschen und europäischen Kunstmarkt.“ Diese Stellungnahme bedeutet,wenn man die Aussagen zwischen den Zeilen auswertet, in verständliche Sprache übersetzt: „Wir arbeiten nie für den eigenen Profit, sondern allein für das hehre Ziel, die doch so schwer zu vermittelnde Kunst näher an den Bürger heranzuführen. Ohne uns würde niemand Kunst verstehen oder etwas damit anfangen können. Nehmt uns also unseren Geldvorteil nicht weg. Die Buchhändler und Verlage besitzen schließlich das gleiche unsinnige Steuerprivileg. Und wie Kleinkinder im Kindergarten eben sind, möchten wir nicht, dass uns weggenommen wird, was unsere Freunde auch besitzen und diffamieren darum die Kindergärtnerinnen als blöde engstirnige europäische Bürokraten. Wenn wir verzogenen Gören nicht mehr weiter bevorzugt werden, dann geht am Ende der ganze Kindergarten zu Grunde. Das habt ihr dann davon!“

Wenn die Kunst, bzw. es wird ja gleich die gesamte Kultur vermittelt, sich nicht aus sich heraus erklärt, vermittelt, verkauft, dann ist sie es nicht wert, auch noch finanziell verhätschelt zu werden. Das ist das gleiche wie mit dem Kohlepfennig: wenn man die Kohle nicht mehr braucht oder zu teuer im Abbau ist, dann darf sie auch nicht mehr mit Milliarden Euro gestützt werden. Das soll nicht bedeuten, dass wir keine Kultur oder Kunst mehr brauchen. Wir brauchen nur keine vom Staat verhätschelte Kultur, sondern eine aus der Gesellschaft heraus generierte, sich selbst tragende Kunstszene.

Frau Silke Thomas, von der Galerie Thomas in München, meint dazu: „Der Kunstmarkt hat sich – besonders in den letzten Jahren – als eine schnell wachsende und umsatzstarke Branche auf den globalen Märkten etabliert. In dieser Liga ist die Konkurrenz nicht in den Nachbarländern zu suchen, sondern muss einem internationalen Vergleich standhalten. Andere Länder, die geringere oder sogar gar keine Steuern auf den Verkauf von Kunstwerken erheben, werden zum bevorzugten Umsatzplatz. Deutschland und die EU verlieren somit in erheblichem Maß an Bedeutung im internationalen Markt – daher ist es die Frage, ob am Ende wirklich mehr ins Portemonnaie kommt.

Frau Thomas argumentiert rein wirtschaftlich. Vielleicht sollte Herr Friese vom BVDG einmal genauer seinen Mitgliedern zuhören. Frau Thomas meint übersetzt: „Bitte bewahrt uns unseren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern auf der Welt, die bislang mehr Steuern vom Kunsthandel verlangen. Und irgendwo auf der Welt gibt es auch ein Land, dass – oh Schreck – überhaupt keine Steuern dafür einnimmt. Gegen dieses Land oder diese Länder schützt uns, denn wir brauchen jede Vorteilsnahme. Frau Thomas wird selbst aber genau wissen, dass mehr dazu gehört, Kunst zu verkaufen, als lediglich eine besondere Steuer-Bevorzugung. Sonst würde sie ihr eigenes Schaffen oder die Leistung ihres Vater, der die Galerie aufgebaut hat, unter ihren und seinen Scheffel stellen. Zu einer Galerie gehören gute Künstler, umfangreiche Kontakte im Kulturbereich, ein Netzwerk an wohlhabender Kundschaft. So ein Gut baut man nicht so schnell auf, aber es baut sich auch nicht so schnell ab. Nur weil dort eventuell keine Steuer für den Verkauf von Kunstwerken verlangt werden, wird nicht die gesamte Kunstszene nach Dubai abwandern.

Ach, und übrigens, die Galerie Thomas vertreibt ausschließlich historische und etablierte Kunst: Expressionismus und Klassische Moderne, von Franz Marc bis Joseph Beuys oder von Pablo Picasso bis Andy Warhol. Gerade einmal Peter Halley, dessen Werke bereits in der MoMa, Tate und dem Guggenheim-Museum gezeigt werden oder Marc Quinn, dessen Werke zum Teil für Millionen Pfund-Beträge den Eigentümer wechselten, werden als „Internationale Künstler der jüngeren Szene“ genannt. Ich gönne den Erfolg und die namhaften Künstler der Galerie Thomas von ganzem Herzen, ich erkenne das enorme wirtschaftliche Engagement an. Aber ich frage mich ernsthaft, welche deutschen oder europäischen unbekannten, ambitionierten Künstler werden eigentlich durch die Galerie Thomas gefördert? Oder umgekehrt ausgedrückt, welche Künstler werden nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunstgegenstände nicht mehr gefördert werden können? In der Galerie Thomas wird ein enorm wertvolles Handelsgut vermarktet, Kultur muss bei diesen Künstlern nicht mehr vermittelt werden. Das Interesse und der Wunsch nach dem Besitz sind bereits maßgeblich vorhanden. Der steuerliche Vorteil nützt bei diesen Verkäufen allein dem Establishment.

Juerg Judin, von der Galerie Judin in Berlin ist in seinen Äußerungen schon ein bisschen realistischer. Er nennt zumindest die Kunst, was sie ist, nämlich eine Handelsware. Er schreibt aber der Tätigkeit des Kunsthandels eine edle Eigenschaft zu, indem er behauptet, dass der Umgang mit der Handelsware Kunst, den Zugang für alle Bevölkerungsschichten erleichtert: „Der Vorstoß der EU-Kommission ist für den deutschen Kunsthandel ein Schock – kommt aber nicht völlig überraschend. Die ungleichen Steuersätze in den verschiedenen EU-Ländern führen immer wieder zu Diskussionen zwischen Galeristen und Sammlern. Und sie verleiten Sammler dazu, nach Wegen der Steueroptimierung zu suchen – was die Situation für Galeristen nicht vereinfacht! Man kann die Bildende Kunst als Handelsware sehen – was sie natürlich auch ist – oder als zentralen Bestandteil unserer kulturellen Identität, auf den möglichst alle Bevölkerungsschichten einen erleichterten Zugang haben sollen. Der reduzierte Steuersatz in Deutschland trägt dieser Argumentation Rechnung und es wäre schade, wenn Kunst in einer Zeit verteuert würde, in der die Steuern auf Hotelübernachtungen gesenkt werden. In anderen Ländern ist der Steuersatz für Kunst aber höher – und es ist klar, dass sich diese Länder wehren. Für die Branche bedeutet es, dass vor allem im Sekundärmarkt und bei den Auktionshäusern Kunst in Länder außerhalb der EU abwandert. Die USA und die Schweiz werden sich freuen. Für die Galeristen, die standortgebunden sind, bedeutet es eine Verteuerung ihres Angebots ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden. Aber auch die Künstler sind betroffen, da die Anhebung des Steuersatzes zumindest teilweise auf sie umgewälzt werden wird.“ Aber Herr Judin, lebe ich in einer anderen Welt als Sie? Ich als Kunstinteressierter, Kunstschaffender und Kunststudierter würde im Leben nicht eine Galerie betreten, weil ich mir die Kunstobjekte in den allermeisten Fällen einfach nicht leisten könnte. Dem größten Teil der Bevölkerung geht das Handeln der Galerien völlig am Interesse vorbei. Vielleicht würden Sie ja einen erleichterten Zugang für möglichst alle Bevölkerungsschichten erreichen, wenn Sie Bildende Kunst über Amazon, Ebay oder einem Verkaufs-Fernsehsender darbieten würden?

Natürlich ist die reduzierte Steuer für Hotelübernachtungen unsinnig, das macht aber die reduzierte Steuer für Kunstwerke nicht sinnvoller. Beides ist nicht logisch und bezogen auf eine Steuergerechtigkeit nicht nachvollziehbar. Aber da ist er wieder: der Fingerzeig eines unartigen Kindergartenkindes, das auf andere unartige Kinder zeigt. Die USA und die Schweiz würden sich freuen, wenn die EU einheitliche normale Steuern erheben würde. Deswegen solle die Subvention, nichts anderes ist es, durch einen reduzierten Umsatzsteuersatz auf die „Handelsware“ Kunst beibehalten werden. Ich frage Herrn Judin: Gibt es für Deutschland keinen einzigen Standortvorteil, außer dem reduzierten Umsatzsteuersatz? Gibt es keine lokale, selbstständige Kunstszene, die so wertvoll ist, dass man sie auch mit 19 % noch international verkauft bekommt? Wenn dem nicht so sein sollte, dann ist die Kunstszene und ihre Subventionierung an sich schon nicht zweckmäßig, oder? Man sollte nie Wirtschaftszweige künstlich am Leben halten, die aus eigenen Stücken nicht überleben könnten. Das ist eine Erkenntnis, die sich eigentlich in der Politik durchgesetzt hat.

Ulrike Berendson, Leiterin der „Cologne Fine Art & Antiques (Cofaa)“ von 2008 bis 2011, ist wenigstens ehrlich: sie nennt gar nicht erst die Künstler als Förderungsgrund. Sie fordert ausschließlich Hilfe für Galeristen und Händler: „Die reduzierte Mehrwertsteuer für Kunst ist existentiell für Galeristen und Händler. Sie ist eine wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung der Kunstlandschaft in Deutschland, für die der Staat eine klare Mitverantwortung trägt. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für Kunst muss in Deutschland erhalten bleiben.“ Na klar, der Staat trägt vor allem eine Mitverantwortung für die Galeristen. Und für die Nagelstudios und für die Drogeriekette Schlecker und für die Börsenhändler und für die Kaffeekultur in Deutschland … Frau Berendson spricht eindeutig aus, dass es sich um eine partielle Unterstützung für eine bestimmte Klientel handelt. Sie hält dieses Privileg für selbstverständlich gegenüber anderen Handelszweigen, die dieses Privileg nicht genießen.

Als nächstes kommt ein Auktionator zu Wort. Auktionshäuser handeln m. E. mit Wertgegenständen. Da wird kein verhuschter Künstler gefördert, sondern anerkannte, als wertvoll angesehene Gegenstände wie Ölbilder, Fabergé-Eier und Silberlöffel. Schauen wir uns an, was Herr Daniel von Schacky, Geschäftsführer der Villa Griesebach Auktionen in Düsseldorf zu sagen hat: „Leider kommt die ermäßigte Besteuerung der Kunst in Deutschland alle Jahre wieder ins Fadenkreuz von Finanzpolitikern beziehungsweise EU-Beamten. Wobei mir in diesem Falle nicht einleuchten möchte, warum Deutschland hier einen Sonderfall darstellen sollte. England hat auf jeden Fall einen reduzierten Steuersatz für Kunst (5 Prozent) und Frankreich meines Wissens auch. Durch die zwischenzeitliche Mehrwertsteuer-Erhöhung ist der zu erwartende Flurschaden einer solchen „Angleichung“ nur gravierender geworden. Und die Abwanderung in Richtung Schweiz (7,6 Prozent und kein Folgerecht), die solch eine Erhöhung fast zwangsläufig nach sich ziehen würde, ist nicht zu unterschätzen.“ Ja, mein Gott. Auch Sie Herr von Schacky müssen sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Verbessern Sie die Qualität Ihrer Auktionen und stilisieren Sie sich bitte nicht als Opfer, dass immer wieder ins „Fadenkreuz von Finanzpolitikern“ gerät.

Nun kommt der Verbandsvertreter für die Kunstschaffenden: Werner Schaub, Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK): „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter ist ein zentrales Kulturförderinstrument. Die EU-Kommission tritt diese Förderung von Kunst und Kultur in Europa mit Füßen, wenn sie zum normalen Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände zwingt. Käme die Bundesregierung der Aufforderung der EU-Kommission nach, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände abzuschaffen, nähme sie eine weitere drastische Verschlechterung der ohnehin überwiegend prekären Lage der Kulturbranche in Kauf. Dies bedeutete eine Gefährdung kultureller Vielfalt, zu deren Schutz sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verpflichtet hat.

Es rächt sich jetzt, dass Kunst und Kultur nicht von vornherein in die EU-Liste der steuerlich zu privilegierenden Güter aufgenommen wurden. Kulturpolitik ist originäre Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf und appellieren insbesondere an Bundesfinanzminister Schäuble und Kulturstaatsminister Neumann, sich weiterhin für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Kulturgüter, auch für Kunstgegenstände, einzusetzen.

Es zeugt schon von einer elitären Arroganz, wenn Kunstgegenstände gleich mit Füßen getreten werden, nur weil man sie zum gleichen Mehrwertsteuersatz zwingt wie ein Handy, einen Fernseher oder ein Besteckset. Wenn die Kulturbranche sich angeblich in einer prekären Lage befindet, dann ist daran nicht die Mehrwertsteuer schuld. Dies wird dann wohl an der Kulturbranche selbst liegen oder, wie auch häufig kolportiert wird, an der Finanzkrise vor zwei Jahren. Die Kulturbranche sollte sich einmal fragen, was machen wir falsch? Sie sollte nicht aufgeregt nach dem Sheriff rufen, um den Status quo weiter aufrecht zu erhalten. Ich möchte ernsthaft bezweifeln, dass die Erhöhung des reduzierten Umsatzsteuersatz auf 19 % die kulturelle Vielfalt gefährdet. Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Oder ganz perfide Besitzstandswahrung betrieben?

Auch wenn immer wieder versucht wird, die Kultur und Kunst in göttliche Hemisphären zu erheben, so ist die Kunst doch eine Handelsware wie jede andere auch. An dieser Handelsware verdienen die Handelnden sehr viel Geld. Dieser Verdienst soll allen Beteiligten ohne jede Form von Neid zugestanden werden. Aber bitte schön, es soll auch jeder seinen gleichen Anteil am Verkauf an den Staat abführen. Kunst ist nicht etwa grundsätzlich benachteiligt gegenüber anderen Handelswaren, nur weil sie Kunst ist.

Das Steuerprivileg für gedruckte Bücher ist übrigens in gleicher Weise ungerecht wie das für Kunstgegenstände. Nicht die Autoren profitieren vom reduzierten Steuersatz, sondern allein die Verlage und Buchhandlungen, die seit 2006 ihre Umsätze kontinuierlich steigern konnten. Obwohl die Umsätze mit E-Books deutlich zulegen, auf die der normale Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben wird, wird weiterhin am Privileg des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für gedruckte Bücher festgehalten, weil ohne diesen angeblich die Branche zu sehr leiden müsste. Mit einer fadenscheinigen Argumentation, mit der Kultur in eine quasi religiös erhobene Daseinsform erhoben wird und mit einer Begründung, dass nur so die eigentlichen Urheber von Kultur gefördert werden können, werden eindeutig wirtschaftliche Interessen am reduzierten Steuersatz kaschiert.

Eine Unterstützung von wirtschaftlichen Unternehmen durch steuerliche Subventionen, die eigenes Missmanagement nur vertuschen sollen, sollte in der Politik eigentlich längst der Vergangenheit angehören. Kein Malermeister kann für seine Dienstleistung einen reduzierten Steuersatz verlangen, weil etwa der Ertrag ihm sonst nicht zum Leben reicht. Wir sollten endlich für Steuergerechtigkeit im Handel sorgen und alte Zöpfe abschneiden, um die anstehenden Anstrengung in Deutschland bezüglich des Schuldenabbaus auch bewerkstelligen zu können.

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